Immobilienfinanzierung 10 Jahre Berlin
Mit einer Zinsbindung über 10 Jahre den finanziellen Rahmen genau abstecken
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Darlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung verfügen immer häufiger über eine verkürzte Zinsbindung von 10 Jahren.
In Kombination mit einer Anschlussfinanzierung wird von einer Finanzierungsrunde gesprochen.
Aktuell ist es durchaus nicht ungewöhnlich bis zur kompletten Anzahlung der Immobilienfinanzierung zwei oder sogar mehr Finanzierungsrunden oder 10 Jahre zu benötigen.
In unserer Beratung zeigen wir Ihnen, welche Vor- und Nachteile sich aus einer Immobilienfinanzierung 10 Jahre ergeben können.
Dies betrifft zum Beispiel steigende Zinssätze zum Ende der Zinsbindung.
Unser Anliegen ist es daher immer, dass Sie nach unserer Beratung und Immobilienfinanzierungs Berechnung nicht nur über eine günstige Immobilienfinanzierung verfügen, sondern sich auch Ihrer weiterer Optionen bewusst sind.
Denn bereits 5 Jahre später sind wir Ihnen gerne behilflich mit einer Forward Finanzierung auch weiterhin Ihren finanziellen Spielraum sicherzustellen.
Immobilienfinanzierung 10 Jahre Berlin: Die Chancen und Risiken einer Volltilgung über 10 Jahre
Ist ausreichend Eigenkapital und ein hohes Einkommen vorhanden, können 10 Jahre durchaus ausreichend sein, um sich den Traum einer abgezahlten Familie zu erfüllen.
Dennoch ist diese Entscheidung mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko verbunden.
Denn im beinahe jeder Branche gibt es Faktoren, die nicht selbst zu beeinflussen sind und leicht zu geringeren Einnahmen durch Kurzarbeit oder anderen Faktoren führen können.
Wir beraten Sie daher ausführlich zu den Vor- und Nachteilen dieser Entscheidung.
Wer wirklich nach 10 Jahren ohne Schulden die Zinsbindung beenden möchte, hat dafür aktuell auch noch weitere Alternativen.
Diese betreffen zum Beispiel kostenlosen Sondertilgungen.
Mit diesen können Sie sich für einen niedrigeren Zinssatz entscheiden und zeitgleich diesen über eine jährliche Sondertilgung ausgleichen.
Dies bedeutet, dass Sie bei einem finanziellen Engpass innerhalb der 10 Jahre darauf verzichten können, ohne dass die Bank etwas von Ihren geänderten Umständen erfahren muss.
Schließlich steht es Ihnen frei am Ende der Zinsbindung eine verbleibende Restschuld vergleichbar wie eine Sondertilgung abzulösen.
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